Leider übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bitte fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ggf. nach, ob Leistungen für Heilpraktiker ausnahmsweise übernommen werden können.
Bei gesetzlich Krankenversicherten kann deshalb der Abschluss einer Zusatzversicherung für Leistungen von Heilpraktikern helfen, diese Kosten ersetzt zu bekommen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten solche Versicherungspakete an. Insbesondere die Verbraucherzentralen können Ihnen helfen, den optimalen Vertrag für Sie zu finden.
Private Krankenversicherungen decken Leistungen für Heilpraktiker in der Regel ab. Ebenfalls beihilfeberechtige Patienten – unabhängig ob Bund, Land oder Kommune – haben einen teilweisen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Heilpraktiker.
Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte sollten vor der Behandlung beim Kostenträger nachfragen, ob die Aufwendungen übernommen werden. Ich stehe Ihnen dabei natürlich gerne zur Verfügung, sollten Sie meine Hilfe bei der Erstattung der Aufwendungen bei Ihrem Kostenträger haben.