PREISE DER BEHANDLUNGEN

BEHANDLUNGSHONORAR

Für die Erhebung der Anamnese (Ihrer Krankheitsvorgeschichte) nehme ich mir viel Zeit. Dabei sehe ich mir intensiv die Befunde an, die Sie möglicherweise bereits schon haben. Sodann wird entschieden, ob eine weitere Diagnostik (Untersuchungen) notwendig sind. Dies werden wir gemeinsam besprechen.

Aufgrund der Anamnese und Diagnostik entwickle ich für Sie ein individuelles Behandlungskonzept, das auf alternativen Heilverfahren basiert. Dies kann eine eher naturheilkundliche Maßnahme sein. Es könnte sich jedoch auch ergänzend um eine ästhetische Behandlung handeln.

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand, der Art der Untersuchung oder der Behandlung. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Rechnungen werden wie bei jedem anderen Heilpraktiker auch nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. 

WIRD DIE BEHANDLUNG VON DEN KOSTENTRÄGERN ÜBERNOMMEN?

Leider übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bitte fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ggf. nach, ob Leistungen für Heilpraktiker ausnahmsweise übernommen werden können.

Bei gesetzlich Krankenversicherten kann deshalb der Abschluss einer Zusatzversicherung für Leistungen von Heilpraktikern helfen, diese Kosten ersetzt zu bekommen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten solche Versicherungspakete an. Insbesondere die Verbraucherzentralen können Ihnen helfen, den optimalen Vertrag für Sie zu finden.
Private Krankenversicherungen decken Leistungen für Heilpraktiker in der Regel ab. Ebenfalls beihilfeberechtige Patienten – unabhängig ob Bund, Land oder Kommune – haben einen teilweisen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Heilpraktiker.

Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte sollten vor der Behandlung beim Kostenträger nachfragen, ob die Aufwendungen übernommen werden. Ich stehe Ihnen dabei natürlich gerne zur Verfügung, sollten Sie meine Hilfe bei der Erstattung der Aufwendungen bei Ihrem Kostenträger haben.

WIE LANGE DAUERT EINE SITZUNG?

Je nach Anliegen dauert eine Sitzung naturgemäß unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den Ersttermin bitte ausreichend Zeit. Erfahrungsgemäß dauert die erste Sitzung 60 bis 90 Minuten. Denn hier klären wir insgesamt alles ab, was für die weitere Behandlung wichtig ist.

Das fängt bei Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu den dann notwendigen Untersuchungen wie etwa Laboruntersuchungen.

Für die darauffolgenden Behandlungen benötigen wir etwa 60 Minuten. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauern sollte, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.

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